Energieausweise

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden, aber auch anders genutzten Gebäuden, wird künftig auf dem Immobilienmarkt eine viel größere Rolle spielen als bisher.

Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie „schluckt“, können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

  • Wer eine Immobilie erwerben oder mieten möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Einblick in den Energieausweis.

Energieausweis - warum?
Ein möglicher Mieter soll sich schon im Vorfeld über die zu erwarten Energiekosten informieren können. Angesichts der Kostenbelastung durch Raumheizung und Warmwasserbereitung ist es also naheliegend, die Transparenz der Energiekosten darzulegen um Vergleichsmöglichkeiten zu haben. Die Mieter können beim Vergleich zweier Wohnungsangebote eine wirtschaftlichere Alternative feststellen.
Den Käufern eines Hauses wird deutlich, welche Zusatzkosten für eine Modernisierung im Blick auf Energieersparnis auf den Käufer zukommen. Immobilien, die auf den ersten Blick recht adrett anzuschauen sind, können sich als üble Energiefresser entpuppen.

Zudem können die, im Rahmen der Energieausweiserstellung, aufgenommenen Gebäudedaten für die genaue Planung einer angestrebten Modernisierungsmaßnahme Verwendung finden und weitere Kosten einsparen.

Energieausweis - für was und wann?
Ein Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. In diesem Fall muss dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden, sollte dieser es verlangen. Da die Ausstellung der Energieausweise nur durch eine beschränkte Anzahl von Fachleuten durchgeführt werden kann, wurde eine zeitliche Staffelung vorgesehen:
  • Ab dem 1. Januar 2009 ist der Energieausweis für alle Gebäude, gleich welchen Baujahres erforderlich.
  • ... und seit 1. Juli 2009 auf alle Nichtwohngebäude.

Wer braucht keinen Energieausweis?
Wer in seinem eigenen Haus wohnt, nicht vermietet, verkauft, keine Änderungen oder Anbauten vornehmen will, dann besteht hier keine Pflicht, einen Energieausweis ausstellen zu lassen.

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