Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Ab 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. Der Flyer des ZDH informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar 2009 unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.

Höhe des Steuerbonus
20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).
Der Steuerbonus auf Handwerkerleistungen gilt nicht nur für Hausbesitzer. Auch Mieter können bei Renovierungen, Modernisierungen und Verschönerungsarbeiten die Arbeitsleistung des Handwerkers steuermindernd geltend machen. Bedingung ist, dass ein Handwerksbetrieb beauftragt und auf der Rechnung die Arbeitsleistung gesondert aufgeführt wird.

Der Steuerbonus gilt u. a. für
  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen u. ä.
  • Reparaturen von Fenstern und Türen; Streichen Lackieren von Fenstern und Türen.
  • Die Reparatur oder der Austausch von Bodenbelägen wie Parkett oder Fliesen.
  • Reparatur , Wartung oder Austausch von Heizungslanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallation.
  • Modernisierung und Austausch einer Einbauküche.
  • Modernisierung des Badezimers.
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, PC).
  • Gartengestaltung.
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohnungsgrundstück.
  • Kontrollaufwendungen (z. B. Gebühr für den Schornsteinfeger, für Blitzschutzanlagen).
  • Leistungen für Hausanschlüsse (z. B. Kabel für Strom oder Fernsehen), Aufwendungen für Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung.
Beispiel:
Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für Sanierung am Dach, an der Fassade, Innen- und Außenwänden in Höhe von 3.800 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage und Reparaturkosten in Höhe von 600 Euro (Arbeitskostenanteil gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.).
Berechnung des Steuerbonus:
Arbeitskosten Sanierung = 3.800 Euro Wartungskosten und Reparaturkosten = 600 Euro (alle Beträge einschl. MwSt.) Gesamt 4.400 Euro x 20 % Förderung = Steuerbonus 880 Euro

Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Hinweis:
Auch von Kleinunternehmern ausgestellte Rechnungen,die keine Mehrwertsteuer ausweisen, sind begünstigt.